Informationen zur Mehrwertsteuererleichterung für Kunden im Vereinigten Königreich

 

Im Allgemeinen müssen behinderte oder chronisch kranke Menschen keine Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen zahlen, die behindert sind ausschließlich für die Nutzung durch behinderte Menschen konzipiert/oder angepasst. Diese Waren und Dienstleistungen werden häufig als „steuerfrei“ oder „für die Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommend“ bezeichnet.

 

Damit für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen kein Steuersatz erhoben wird, alle folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

 

  1. Der Kunde muss Anspruch auf eine Mehrwertsteuerermäßigung haben
    Sie leiden unter einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, die Ihre Fähigkeit, alltägliche Aktivitäten auszuführen, beeinträchtigt, z. B. Blindheit
    Sie leiden unter einer chronischen Erkrankung, z. B. Asthma, Diabetes, COPD
    Du bist unheilbar krank
    Dies gilt nicht, wenn die Erkrankung vorübergehender Natur ist, z. B. ein gebrochener Arm
  2. Sie müssen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sein. Sie wären nicht berechtigt, wenn Sie eine große Menge kaufen würden, um sie beispielsweise in einem Pflegeheim zu verwenden.
  3. Die Waren selbst müssen förderfähig sein.

 

Produktberechtigung

Um sicherzustellen, dass ein Artikel berechtigt ist, müssen wir beim Hersteller prüfen, ob die Waren ausschließlich für die Verwendung durch Menschen mit Behinderungen konzipiert sind, bevor wir dem Verkauf von Waren ohne Umsatzsteuer zustimmen.

Welche Waren und Dienstleistungen sind förderfähig?
Hierbei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste der förderfähigen Geräte, aber Folgendes kann enthalten sein: medizinische und chirurgische Geräte, die für behinderte Menschen konzipiert sind.

Zum beispiel:

Vernebler für Asthma oder COPD sowie Verneblerzubehör. Diese müssen für die Verwendung des medizinischen Geräts erforderlich sein und gelten daher nicht für eine Reisetasche für einen Vernebler.

Sauerstoffkonzentratoren

Blutzuckermessgeräte und Teststreifen für Diabetiker

Zehnergeräte und Elektroden

 

Die Mehrwertsteuererleichterung gilt nicht für Artikel des allgemeinen Gebrauchs wie Batterien, selbst wenn diese für die Verwendung in Geräten gekauft werden, die mehrwertsteuerfrei gekauft wurden.

Beispielsweise können Sie keine mehrwertsteuerfreie Standardbatterie für die Verwendung in Ihrem Vernebler kaufen, wohl aber eine mehrwertsteuerfreie Batterie, die nur für die Verwendung in einem Vernebler konzipiert ist.

 

 

 

Anspruch auf Mehrwertsteuerentlastung

Wir bieten eine einfache Online-Mehrwertsteuererklärung an, die automatisch angezeigt wird, wenn die von Ihnen gekauften Produkte für eine Mehrwertsteuererleichterung in Frage kommen.

In der Erklärung werden Sie gebeten, den Namen der anspruchsberechtigten Person und den Grund (z. B. welche Krankheit sie hat) anzugeben.

Sie benötigen kein ärztliches Attest oder andere offizielle Nachweise, da es sich um eine Selbsterklärung handelt.

 

Wenn Sie eine Anfrage bezüglich einer Mehrwertsteuerbefreiung haben, können Sie anrufen Hotline für Mehrwertsteuer-Behindertenentlastungen unter 0300 123 1073 oder besuchen Sie ihre Website unter www.hmrc.gov.uk.
Weitere Hilfe erhalten Sie auch über den folgenden Link: https://www.gov.uk/guidance/vat-relief-on-certain-goods-if-you-have-a-disability